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RATGEBER · STAND 16.10.2026

E10-Verträglichkeit prüfen: So gehst du vor (2026)

Die Zapfsäule nennt die Sorte, aber sie sagt dir nicht, ob dein Auto sie verträgt. Das klärst du vor dem Tanken. Hier steht, was Betreiber auszeichnen müssen, wo du die E10-Verträglichkeit prüfst und was du tust, wenn dein Auto E10 nicht verträgt. Quellenstand ist der 16. Oktober 2026.

Was an Zapfsäule und Zapfventil stehen muss

Der Betreiber einer Zapfstelle muss an Zapfsäulen und Zapfventilen die Qualität des Kraftstoffs deutlich sichtbar machen. Das regelt die 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung, die Verordnung über Beschaffenheit und Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen.

Normales Super trägt den Hinweis „Enthält bis zu 5 % Bioethanol“. Super E10 und Super Plus E10 heißen so und tragen den Hinweis auf bis zu 10 Prozent Bioethanol. Dazu steht ein Satz, der die Prüfung an dich weitergibt: „Verträgt Ihr Fahrzeug E10? Herstellerinformation einholen! Im Zweifel Super oder Super Plus tanken!“

Auf der Zapfsäule steht für Benzin mit bis zu 5 Prozent Bioethanol nur der Sortenname, zum Beispiel „Super“, ohne den Zusatz E5. Das Bundesumweltministerium beschreibt es so. In den Meldungen an die Markttransparenzstelle heißt dieselbe Sorte Super E5. Beim Vergleichen musst du sie deshalb selbst zuordnen.

Bei Diesel B10 lautet der Hinweis anders. Er nennt Tankklappe und Betriebsanleitung als Hersteller-Quellen und rät im Zweifel zu Diesel B7. Dieser Satz gehört nur zu B10, nicht zu E10.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Bundeskartellamt

Wo du die E10-Verträglichkeit prüfst

Die Antwort steht nicht an der Zapfsäule. Das Schild verweist dich an den Hersteller. Diese Wege gibt es:

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Neuere Autos und die Herstellerangabe

Das Bundesumweltministerium rät in seinen Fragen und Antworten, vor dem ersten Tanken von E10 zu klären, ob das Fahrzeug den Kraftstoff verträgt. Neufahrzeuge seien in der Regel E10-tauglich, schreibt es. Für dein Auto zählt trotzdem die Angabe des Herstellers.

Quellen: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Wenn dein Auto E10 nicht verträgt

Fahrzeuge, die nicht nachweislich E10-verträglich sind, sollen nach dem Bundesumweltministerium ausschließlich andere Benzinsorten wie E5 tanken. Das Ministerium schreibt, dass die Tankstellen diese Sorten weiter anbieten.

Die Verordnung stützt das: Wer Super mit mehr als 5 Prozent Ethanol anbietet, muss an derselben Abgabestelle auch Super anbieten, das höchstens 5 Prozent enthält. Ausgenommen sind Abgabestellen, an denen im Durchschnitt der zwei vorangegangenen Kalenderjahre weniger als 500 Kubikmeter Ottokraftstoff in den Verkehr kamen. Dort kann Super ohne E10 fehlen.

Beim Preisvergleich zählt die Sorte. Super E5, Super E10 und Diesel werden getrennt gemeldet, vergleiche also nur Preise derselben Sorte.

Bist du nach Betriebsanleitung und Zeichen am Einfüllstutzen unsicher, ruf die Servicenummer deines Herstellers an oder frag deine Werkstatt. Was bei einer Falschbetankung zu tun ist, behandelt dieser Ratgeber nicht.

Quellen: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundeskartellamt, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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